Die Umweltschutzpolitik unserer Gesellschaft stützt sich auf die Gestaltung und Einhaltung von Vorgängen, die mit den Grundsätzen der staatlichen Umweltschutzpolitik
und den gültigen ökologischen Gesetzen und Vorschriften im Einklang stehen, und an die sich die Slévárny Třinec, a.s. in ihrer Tätigkeit mit dem Ziel halten muss, deren
umweltfreundlichen und geringfügigen Einfluss zu sichern und deren Auswirkung auf die Umwelt zu minimieren.
Die Slévárny Třinec, a.s. hält den Umweltschutz für einen ihrer bedeutendsten Standards.
Die Slévárny Třinec, a.s. ist verpflichtet, alle Mitarbeiter in die vorstehenden Pflichten vernehmlich einzuweisen. Ferner ist die Slévárny Třinec, a.s. verpflichtet, diese
Vorgänge fortlaufend zu aktualisieren, wobei auf die Zielsetzungen im Umweltbereich zu achten ist.
Wir machen nachstehende Grundsätze in unserer Umweltschutzpolitik geltend:
Grundsatz Nr. 1
Allen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Umweltschutz und Vorbeugung von Havarien, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Transport unserer Erzeugnisse
gerecht zu werden.
Grundsatz Nr. 2
Die technischen Parameter der Produktionsanlagen und -technologien mit dem Ziel zu verbessern, die negative Auswirkung unserer Produktionstätigkeit auf die Umwelt
und die Arbeitsumwelt weiterhin zu minimieren, und zwar durch die Modernisierung der Fertigungsanlagen und die Reduzierung der Energien-, Werkstoff- und
Rohstoffaufwendigkeit der Herstellung.
Grundsatz Nr. 3
Unsere externen Mitarbeiter, Partner und Lieferanten über die Grundsätze der Umweltschutzpolitik und des umweltfreundlichen Verhaltens zu informieren, dieselbe
Einstellung zum Umweltschutz von ihnen zu verlangen und deren verantwortungsvolles Verhalten in diesem Bereich zu prüfen. Einen offenen Zugriff auf
umweltbezogene Informationen über unsere Gesellschaf, einen effizienten Informationsaustausch mit anderen Beteiligten (Öffentlichkeit, Geschäftspartner,
Staatsbehörden) sowie die Auswertung der erworbenen Anreize und Anregungen zur weiteren Verbesserung zu sichern.
Grundsatz Nr. 4
Das Bewusstsein aller für die oder zu Gunsten der Gesellschaft tätigen Personen bezüglich Umweltschutz, Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Vorbeugung und
eventuelle Auswirkung der Herstellungstätigkeiten auf die Umwelt sowie Grundsätze des rücksichtsvollen Verhaltens der Mitarbeiter bei der Produktionstätigkeit
aufgrund deren regelmäßigen Weiterbildung und Schulung weiterhin zu erhöhen und zu entwickeln.
Alle produktionsbezogenen und -nichtbezogenen Betriebe und Abteilungen der Gesellschaft sind für die Beachtung von Grundsätzen dieser Umweltschutzpolitik
verantwortlich, wobei dies im Rahmen deren Aktivitäten und mit Rücksicht auf die Gefahrenlage deren Tätigkeiten, Erzeugnisse und Dienstleistungen so erfolgt, dass die
Entwicklung der Gesellschaft auf die nachhaltige und unwiderlegliche Verminderung aller negativen Einflüsse auf die Arbeitsumwelt und die Umwelt ausgerichtet ist.
Als notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Umweltschutzpolitik gelten die nachstehenden Verpflichtungen:
a/ Topmanagement
1. Organisations-, Personal- und Finanzquellen für die Einführung, Entwicklung, Erhaltung und Verbesserung des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN
ISO 14001 permanent zu schaffen und zu gestalten.
2. Auf die Entwicklung eines funktionierenden und wirksamen Überwachungssystems für die Prüfung der Funktionsfähigkeit des umweltbezogenen Managementsystems
laut ČSN EN ISO 14001 zu achten.
b/ Führungskräfte auf sonstigen Führungsebenen
3. Alle Tätigkeiten auf die Einführung, Entwicklung, Erhaltung und Verbesserung des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 auszurichten und
das strategische Grundsatzprogramm durchzusetzen – für die Kontrolle des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 ist derjenige zuständig,
der das Produktionsverfahren im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches leitet.
4. Die ein hochwertiges Erzeugnis sicherstellenden Bedingungen zu schaffen und dabei die festgelegten Grundsätze des umweltbezogenen Managementsystems laut
ČSN EN ISO 14001 einzuhalten.
5. Als Bestandteil der alltäglichen Leitungsarbeit gilt die planmäßige, nachhaltige, zielbewusste sowie vollständig dokumentarisch belegte Pflege des umweltbezogenen
Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 in allen Abschnitten des Fertigungsverfahrens.
c/ Beschäftigte im Produktionsbereich
6. Das strategische Grundsatzprogramm einzuhalten – für die Beachtung und Erhaltung des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 ist jeder
Mitarbeiter im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches im Produktionsverfahren zuständig.
7. Die Entstehung von Havarien vorzubeugen und Hindernisse bei der Sicherstellung des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 im eigenen
Zuständigkeitsbereich abzubauen.
8. Ihre Vorgesetzten auf die Abweichungen in der Einhaltung des umweltbezogenen Managementsystems laut ČSN EN ISO 14001 unverzüglich hinzuweisen, die sie
selbst nicht beseitigen können.
9. Ständige Weiterbildung.
Das Topmanagement der Slévárny Třinec, a.s. verpflichtet sich:
* ausreichende Humanressourcen, Material- und Finanzquellen sowie sonstige Bedingungen für die Durchsetzung und Geltendmachung des Umweltschutz-
Managementsystems auf allen Führungsebenen zu schaffen und deren Erreichbarkeit sowie Zweckmäßigkeit nachzuprüfen und zu überwachen;
* die Erfüllung der Bedingungen der verbindlichen Rechts- und technischen für das Produktionsprogramm gültigen Vorschriften zu sichern;
* die Bedingungen für die Weiterentwicklung der Informationstechnologien und deren Einsatz zu schaffen;
* die Bedingungen für die Anwendung von hochwertigen Werkstoffen und Arbeitsmitteln zu schaffen;
* als Vorbild für die Erfüllung der Grundsätze des Umweltschutz-Managementsystems aufzutreten;
* dieselbe Einstellung auf allen sonstigen Führungsebenen zu verlangen.
V Třinci dne 12.2. 2015
Dipl.-Ing. Zdeněk Vladár
Unternehmensleiter der Slévárny Třinec, a.s
© 2012 - 2018 Slévárny Třinec, a.s.